Eine Verschlussbrennerei?
Eine Abfindungsbrennerei?
Was soll das denn sein?
Kurz gesagt:
Bei der Verschlussbrennerei wird
der hergestellte Schnaps erstmal vom Zoll unter Verschluss gehalten.
Bei der Abfindungsbrennerei hingegen
steht der Alkohol nicht unter Verschluss.
Es muss lediglich vorher beim
Zollamt angemeldet werden,
wovon wie viel gebrannt werden soll.
Für die Wissbegierigen unter euch:
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In Deutschland gibt es zwei Arten von Brennereien:
Zum einen die Abfindungsbrennerei, wie wir sie betreiben, und zum anderen die Verschlussbrennerei.
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Aber was bedeutet das genau?
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Verschlussbrennereien sind meistens sehr große Brennereien, welche riesige Mengen produzieren. Diese Brennereien sind nicht an ein bestimmtes Kontingent gebunden und können so viel produzieren, wie sie möchten. Sie dürfen auch Alkohol aus Rohstoffen, welche nicht in Deutschland angebaut werden, gewinnen. Die Brennereianlagen stehen jedoch unter zollbehördlichem Verschluss. Das bedeutet, dass der Alkohol so lange unversteuert in großen Behältern bleibt, bis jemand vom Zoll den verschlossenen Behälter öffnet. Anschließend wird die Alkoholmenge bestimmt und der Alkohol versteuert und freigegeben.
Alternativ können Brennereien auch mit einer sogenannten Alkoholmessuhr arbeiten. Diese zeigt an, wie viel Alkohol gewonnen wurde, und der Zoll kann diesen dann ganz einfach versteuern. Der Vorteil hierbei ist, dass der Alkohol so sofort verarbeitet werden kann. Für kleine Brennereien, die immer nur geringe Mengen produzieren, wären diese Verfahren jedoch recht umständlich und auch kostenintensiv.
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In einer Abfindungsbrennerei läuft es zollrechtlich etwas anders:
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Von 1887 bis 2018 gab es die Abfindungsbrennerei aufgrund eines Sonderrechts nur in Süddeutschland. Der Sinn der Sache war, dass die Landwirte ihr unverkauftes Obst nicht wegwerfen, sondern lieber leckeren Schnaps daraus brennen sollten. Die Landwirte konnten ihren Schnaps anschließend sowohl selber verköstigen als auch an den Staat bzw. das Land verkaufen und wurden somit "abgefunden". 2018 fiel das süddeutsche Branntweinmonopol und in ganz Deutschland konnten Abfindungsbrennereien entstehen. In einer Abfindungsbrennerei wird Alkohol aus Rohstoffen, welche in Deutschland angebaut werden und auf der zugelassenen Rohstoffliste des Zolls stehen, hergestellt. Die Rohstoffliste gibt nicht nur an, was gebrannt werden darf, sondern auch, wie viel Alkohol aus einer bestimmten Menge eines Rohstoffs gewonnen werden kann. Die Brennereianlage einer Abfindungsbrennerei steht im Gegensatz zu der einer Verschlussbrennerei nicht unter zollamtlichem Verschluss. Stattdessen muss dem Zoll einige Tage vor Beginn des Brennvorgangs gemeldet werden, wie viel von einem Rohstoff gebrannt werden wird. Auf Grundlage der Rohstoffliste erfolgt die Besteuerung des Alkohols noch vor seiner Herstellung. Der hergestellte Alkohol ist also bereits bezahlt und kann direkt weiterverarbeitet werden. Abfindungsbrennereien sind in der Alkoholherstellung an ein Kontingent von max. 900 Litern innerhalb von 3 Jahren gebunden. Sie werden in der Regel von kleineren Brennereien betrieben, daher bleiben die Brände stets exklusiv!